Deutscher Gewerkschaftsbund

19.09.2014

Unterschriftensammlung gegen den Zwang zur Armutsrente

Ab dem 1. Januar 2008 wurde eine zwangsweise Frühverrentung im SGB II (Hartz IV) möglich. Die Aufforderung einen Rentenantrag zu stellen, wird von den Jobcentern seit 2014 massiv umgesetzt und betrifft alle Jahrgänge ab 1951; das heißt alle, sobald sie 63 Jahre alt sind. Sollten die Betroffenen die eigene Verarmung nicht selbst beantragen, dürfen die Jobcenter das in ihrem Namen von Amts wegen tun. Dieser Paragraf 12 a muss aus dem SGB II sofort gestrichen werden, denn damit werden Älteren, die Arbeitslosengeld II beziehen müssen, Rechte und Freiheiten vorenthalten, nur weil sie erwerbslos sind.

Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente sind pro Monat stets Abschläge von 0,3 % auf die erzielte Rentenhöhe in Kauf zu nehmen. Das sind pro Jahr 3,6 %, bei drei Jahren vorzeitiger Rente werden es stolze 10,8 % Einkommensverlust für den Rest des Lebens. Durch die Einführung der Rente mit 67 Jahren hat sich die Situation weiter verschärft, da die Abschläge nun noch höher ausfallen.

Wer in die vorzeitige, mit Abschlägen versehene Armutsrente gedrängt wird, dem steht bis zum gesetzlichen Rentenalter weder ergänzendes Arbeitslosengeld II noch ergänzende Grundsicherung im Alter zu. Erforderlich wird dann der Gang zum Sozialamt, der Antrag auf ergänzende Sozialhilfe. Denn die Grundsicherung im Alter ist erst mit dem gesetzlichen Rentenalter, also je nach Geburtsjahrgang frühestens ab 65 Jahren, zugänglich. Das bedeutet zugleich, dass bei der Sozialhilfe sowohl auf den Partner/die Partnerin als auch auf die Kinder und deren Einkommen und Vermögen zurückgegriffen wird. Durch den Sozialgeldbezug müssen zuerst Spar- und Altersrücklagen der Betroffenen angegriffen bzw. vorzeitig aufgebraucht werden.

Ein erzwungener Übergang in die Altersrente steht im Widerspruch zu den von der Regierung und der EU propagierten Zielen, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fördern und ausweiten zu wollen. Es widerspricht den Argumentationen der Regierung zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit und zeigt, dass weder Bund noch Länder und Kommunen in der Lage sind, jedem/r Bundesbürger/in ein Recht auf Arbeit – und schon gar nicht ein Recht auf gute, existenzsichernde, sozialversicherte Arbeit – zu gewährleisten.

Die Zwangsverrentung ist ein Skandal, gegen den wir uns als Gewerkschafter und als Erwerbslose richten. Unser Ziel ist, dass im Übergang zur Rente keine Abschläge und kein Verbrauch der Altersvorsorge erzwungen werden dürfen. Wir fordern, dass alle älteren Erwerbstätigen und Erwerbslosen selbst bestimmen, ob sie zum regulären Zeitpunkt mit der vollen Rente oder vorzeitig mit einer geminderten Rente in den Ruhestand gehen.


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