Worum geht es?
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hat ein neues Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz erarbeitet, das das bisherige Brandenburgische Weiterbildungsgesetz ablösen soll. Mit der Gesetzesnovelle soll auf Entwicklungen in der Erwachsenenbildung sowie Herausforderungen wie den demografischen und digitalen Wandel reagiert und Klarheit für bisher unzureichend geregelte Sachverhalte hergestellt werden. Dabei basiert der Gesetzentwurf auf der Struktur des Weiterbildungsgesetzes, ergänzt durch neue Abschnitte. Wesentliche Neuerungen und Anpassungen sind:
Was sagt der DGB?
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen den Entwurf für ein Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz ausdrücklich. Insbesondere die weite Definition des Begriffs sowie die Perspektive der lebensbegleitenden Weiterbildung ist aus Sicht des DGB der richtige Ansatz.
Die gesetzliche Absicherung der Bildungszeit von Beschäftigten ist ein wichtiger Schritt, um lebensbegleitendes Lernen eines jeden Einzelnen zu gewährleisten. Allerdings ist es für die Akzeptanz und Nutzung des Angebots wesentlich, den Anreiz zu erhöhen und Hürden zu senken. Im Angesicht einer geringen Nutzungsquote bei gleichzeitig gesellschaftlicher Notwendigkeit von Erwachsenenbildung ist es aus Sicht des DGB geboten, im Nachgang des Gesetzes gemeinsam mit den Sozialpartnern über den Abbau von Hürden zu beraten.
Der DGB begrüßt ausdrücklich die Aufnahme der Beamtinnen und Beamten und die Erweiterung des Anwendungsbereiches auf Qualifizierung zur Wahrnehmung gemeinwohlorientierter ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen den Entwurf für ein Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz ausdrücklich. Insbesondere die weite Definition des Begriffs sowie die Perspektive der lebensbegleitenden Weiterbildung ist aus Sicht des DGB der richtige Ansatz. Hier die komplette Stellungnahme als PDF herunterladen