Die Brandenburger Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsgesetz vorgelegt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, das Ergebnis des für den Öffentlichen Dienst der Länder erzielten Tarifvertrages (TV-L) vom 02.03.2019 auf der Grundlage des für die Jahre 2019, 2020 und 2021 vereinbarten Gesamtvolumens zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen.
Im Einzelnen sind u. a. folgende Anpassungen vorgesehen:
lineare Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 3,7 Prozent zum 01.01.2019,
lineare Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 3,7 Prozent zum 01.01.2020,
lineare Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 1,4 Prozent zum 01.01.2021,
Erhöhung der Anwärtergrundbeträge zum 01.01.2019 und 01.01.2020 um jeweils 50 Euro sowie anschließend um jeweils zusätzliche 0,5 Prozent.
Aus Sicht des DGB ist hierbei besonders positiv, dass das Land Brandenburg das Tarifergebnis auch für die Anwärterinnen und Anwärter überträgt und hier die Besoldung weiter verbessert. Damit reagiert Brandenburg angemessen auf den zunehmenden Mangel an Nachwuchsfachkräften. Der DGB geht davon aus, dass an geeigneter Stelle auch die im Tarifergebnis vereinbarte Verbesserung des Urlaubsanspruches um einen weiteren Tag auf die Anwärterinnen und Anwärter übertragen wird.
Zu den weiteren Punkten im Gesetzentwurf nimmt der DGB wie folgt Stellung: