Endlich sollen auch Berliner Beamtinnen und Beamte die Möglichkeit bekommen, sich ohne Nachteile in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern – mit hälftigem Beitragszuschuss des Arbeitgebers. Hierfür hat der DGB lange gekämpft. Nun hat der Senat von Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung der pauschalen Beihilfe beschlossen. Das Gesetz muss noch das Abgeordnetenhaus passieren. Es soll im ersten Quartal 2020 verabschiedet werden und dann rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Wir freuen uns, dass die langjährige Benachteiligung von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten jetzt beendet werden. Dass das Gesetz zum Jahresanfang in Kraft treten soll, entspricht der Forderung des DGB und des Hauptpersonalrats von Berlin und ist auch mit Blick auf Brandenburg notwendig, wo die pauschale Beihilfe ebenfalls zum Jahresanfang 2020 eingeführt wird.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab 2020 Beamtinnen und Beamte mit der sogenannten pauschalen Beihilfe als Arbeitgeberanteil die Hälfte der Kosten für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung als Zuschuss bekommen. Ob sie dieses Modell nutzen, können die Beschäftigten frei entscheiden. Bisher können Beamtinnen und Beamten Unterstützung des Arbeitgebers bei Krankheit (Beihilfe) nur dann sinnvoll in Anspruch nehmen, wenn sie einen entsprechenden beihilfefähigen Ergänzungstarif einer privaten Krankenversicherung wählen. Gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte konnten systembedingt die Beihilfe nur wenig bis gar nicht in Anspruch nehmen, haben aber bislang auch keine Unterstützung bei ihren Versicherungskosten erhalten. Mit der Neuregelung stehen die gesetzlichen Krankenversicherungen nun endlich auch den Beamtinnen und Beamten ohne Nachteile offen.
In den kommenden Jahren muss das Land Berlin viele neue Fachkräfte finden. Hierbei wird die pauschale Beihilfe helfen: Wer bereits Berufserfahrung mitbringt und in den öffentlichen Dienst wechseln will, muss hierfür künftig nicht mehr in eine private Krankenkasse wechseln – was gerade mit zunehmenden Alter unattraktiv ist. So wird die Neuregelung auch die Fachkräftegewinnung unterstützen.
Alle neu eingestellten Beamtinnen und Beamten, die bisher gesetzlich krankenversichert waren, sollten jetzt ihre künftige Krankenversicherung auch in Hinblick auf die Vorteile durch die pauschale Beihilfe genau prüfen. Die Entscheidung für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist in der Regel eine Lebensentscheidung und sollte somit genau überdacht werden. Die Rückkehr in das System der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Beamtenverhältnis nicht mehr möglich. Um sich Zeit zum Überlegen zu verschaffen, kann es daher auch erst mal sinnvoll sein, als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, um sich in Ruhe und ohne Druck, über „Pro und Kontra“ von privater und gesetzlicher Krankenversicherung sowie über die pauschale Beihilfe zu informieren. Der DGB wird im ersten Quartal 2020 für Berlin eine Broschüre mit Informationen über die neuen Möglichkeiten der Absicherung von Krankheitskosten für Beamtinnen und Beamten durch die pauschale Beihilfe veröffentlichen.