Die Rot-Rot-Grüne Regierungskoalition plant den Diskriminierungsschutz für Menschen in Berlin zu verbessern. Dazu soll ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) geschaffen werden. Das Gesetz soll Menschen vor Diskriminierungen durch öffentliches Handeln des Landes Berlin schützen. Geplant ist, den Katalog von Diskriminierungstatbeständen zu erweitern. Betroffene Menschen sollen ihre Rechte einfacher durchsetzen können zum Beispiel durch eine Beweislasterleichterung. Zusätzlich soll ein Verbandsklagerecht eingeführt werden.
Bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin am 13. November 2019 begrüßte der DGB das Vorhaben grundsätzlich, mahnte aber auch an, nicht die Augen zu verschließen vor möglichen Rechtsfolgen und Problemen, die sich aus dem geplanten LADG ergeben könnten.
In seinem Statement anlässlich der Anhörung stellte der DGB klar, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf diskriminierungsfreien Umgang der Verwaltung mit ihnen und diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen haben. Das LADG könne hierbei eine wichtige Ergänzung zum AGG sein, denn es schließe Schutzlücken zum Beispiel durch die Einführung des Diskriminierungstatbestandes „chronische Erkrankung“. Besonders wichtig sei es, strukturelle Diskriminierungen zu bekämpfen, die für Bürgerinnen und Bürgern oft besonders belastend aber nur schwer angreifbar seien. Dafür sei das im LADG vorgesehene Verbandsklagerecht besonders gut geeignet.
Allerdings müssen auch mögliche unerwünschte Rechtsfolgen und Probleme bedacht und bearbeitet werden, forderte der DGB. Vor allem die im Gesetz vorgesehene Beweislasterleichterung führe zu zahlreichen Nachfragen und Verunsicherungen bei den Beschäftigten, betonte der DGB-Vertreter, Matthias Schlenzka, in der Anhörung. Es sei wichtig, sich mit den Auswirkungen des Gesetzes auf die Beschäftigten auseinander zu setzen. Problematisch sei vor allem, dass es bislang keinerlei Regelungen zum verwaltungsinternen Verfahren gebe und Schutzmechanismen für die Beschäftigten völlig fehlen, so Schlenzka.
Der DGB plädiert dafür, das verwaltungsinterne Verfahren landeseinheitlich zu regeln. Dabei sei es besonders wichtig klar zu stellen, dass die im Gesetz verankerte prozessuale Beweislasterleichterung nicht den Haftungsrahmen der Beschäftigten aushebelt. Außerdem müsse eine unabhängige Beratungsstelle eingerichtet werden, an die sich Beschäftigte und Personalvertretungen mit ihren Fragen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme aus dem LADG wenden können.
Bereits in vorrangegangenen Gesprächen mit dem Finanzsenator Matthias Kollatz und dem für Antidiskriminierung zuständigen Justizsenator, Dr. Dirk Behrendt, hatte der DGB gefordert, die Verfahrensregelungen in einer umfassenden Dienstvereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Hauptpersonalrat (HPR) landesweit und einheitlich zu regeln. Der Justizsenator sagte in der Anhörung des Abgeordnetenhauses zu, eine entsprechende Dienstvereinbarung mit dem HPR abzuschließen. Erste Eckpunkte hierfür wurden in einem Austausch Ende November zwischen den Senatsverwaltungen für Justiz und Finanzen, dem Hauptpersonalrat sowie gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen vorgestellt. Die Verhandlungen über die Dienstvereinbarung sollen Anfang 2020 zwischen der Senatsverwaltungen für Justiz und dem Hauptpersonalrat beginnen.
Links:
Der Entwurf des Landesantidiskriminierungsgesetzes: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/Recht/vorgang/r18-0175-v.pdf
Das Statement des DGB anlässlich der Anhörung im Abgeordnetenhaus: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/Recht/vorgang/r18-0175-Stellungnahme%20DGB%20Bezirk%20Berlin-Brandenburg.pdf