Die am 3. Dezember 2020 zwischen dem Berliner Senat und dem Hauptpersonalrat von Berlin (HPR) abgeschlossene Rahmendienstvereinbarung (RDV) zum Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) bringt ein wichtiges Stück Verfahrenssicherheit für die Beschäftigten des Landes Berlin.
Die Dienstvereinbarung regelt den verwaltungsinternen Umgang mit Beschwerden nach dem LADG und normiert grundlegende Rechte der Beschäftigten in dem Verfahren.
Beschäftigte, die mit einem Diskriminierungsvorwurf konfrontiert sind, können sich Unterstützung und Beratung holen. Dafür wird unter anderem eine unabhängige Beratungsstelle für die Beschäftigten eingerichtet. Neben einer rechtlichen Beratung erhalten sie auf Wunsch auch eine psycho-soziale Begleitung.
Der DGB hatte im Gesetzgebungsverfahren wiederholt für eine umfassende Dienstvereinbarung zum LADG geworben und die Einrichtung einer unabhängigen Beratungsstelle für die Beschäftigten gefordert.
Daraufhin hatte das Abgeordnetenhaus mit der Verabschiedung des LADG dem Senat einen entsprechenden Verhandlungsauftrag gegeben.
Zur Rahmendienstvereinbarung zum Landesantidiskriminierungsgesetz: https://www.berlin.de/hpr/wissenswertes/dienstvereinbarungen/artikel.1024016.php