Die Berufungsverhandlung in der Rechtssache Prof. Dr. Heide Pfarr gegen Herrn A., einen Diplomaten der Saudi-Arabischen Botschaft, fand am 12. Oktober 2011 vor dem Landesarbeitsgericht Berlin statt.
Das Projekt "Zwangsarbeit heute" des Deutschen Instituts für Menschenrechte und die Beratungsstelle gegen Menschenhandel Ban Ying unterstützen gemeinsam in einem Musterverfahren eine indonesische Hausangestellte dabei, ihren ehemaligen Arbeitgeber, einen Diplomaten der Saudi-Arabischen Botschaft (Herrn A.), auf Zahlung von rund 70.000 Euro Lohn und Schmerzensgeld zu verklagen. Frau Dewi Ratnasari (Pseudonym) wurde ihrer glaubhaften Schilderung zufolge über einen Zeitraum von 19 Monaten extrem ausgebeutet, regelmäßig körperlich misshandelt und gedemütigt.
Das Arbeitsgericht Berlin hat am 14. Juni 2011 die Klage wegen der Immunität von Diplomaten abgewiesen. Heute hat das Landesarbeitsgericht Berlin über die Zulässigkeit der Klage verhandelt. Hierbei ging es ausschließlich um die Frage, ob die diplomatische Immunität von Herrn A. den Klageweg in Deutschland sperrt.
Die Klägerseite hat die Vorlage dieser Rechtsfrage an das Bundesverfassungsgericht angeregt.
Sie stützt ihre Argumentation auf die Auffassung, dass Deutschland aus menschenrechtlicher Perspektive in der Pflicht ist, den Betroffenen von Menschenhandel und schwerer Arbeitsausbeutung Zugang zum Recht zu verschaffen. Sie müssen ihre Lohn und Entschädigungsansprüche in Deutschland vor Gericht durchsetzen können oder anderweitig entschädigt werden.
Das Landesarbeitsgericht wird am 9. November seine Entscheidung verkünden.
Quelle: PM des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 12.10.11
Weitere Informationen unter http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=215&L=0&tx_ttnews%5Btt_news%5D=452&cHash=fd1bda9ab984bd1e97bef7e64ed2e64d
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