Am 1. Juli 2011 ist in der Schweiz die Verordnung über die privaten Hausangestellten (PHV) in Kraft getreten, welche die Einreise-, Aufenthalts-und Arbeitsbedingungen der privaten Hausangestellten von Personen regelt, die über Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen in der Schweiz verfügen. Die Verordnung basiert auf dem Gaststaatgesetz der Schweiz.
Die Verordnung über die privaten Hausangestellten schafft mehr Transparenz und klärt mit ihren detaillierten Vorschriften ( Arbeitsvertrag, Lohn, Versicherungen, Arzt-und Pflegekosten usw.) die geltenden Regeln.
Die betroffenen Hausangestellten müssen für die Ausstellung ihres Visums persönlich bei der zuständigen Schweizer Auslandsvertretung vorsprechen, wo sie Informationen zur Schweiz und zu ihren Rechten und Pflichten erhalten. In den Unterlagen finden die zukünftigen Hausangestellten zum Beispiel Hinweise, an wen sie sich wenden können, wenn sie nach ihrer Ankunft in der Schweiz in Schwierigkeiten geraten sollten.
Mit diesem Instrumenten wird der Ausbeutung der Arbeitskraft im Umfeld der Diplomatenhaushalte vorgebeugt.
Das Gesetz und seine Verordnungen ermöglichen dem Bundesrat eine transparentere, berechenbarere und besser auf die Interessen der Schweiz ausgerichtete Gaststaatpolitik. Gleichzeitig bietet es den institutionellen Begünstigten in der Schweiz einen klaren rechtlichen Rahmen, was Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen betrifft.
Weitere Informationen unter:http://www.ksmm.admin.ch/content/ksmm/de/home/dokumentation/informationen/2011/2011-07-010.html
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