Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 14/12 - 07.03.2012

Empörung über Ausnahme beim Mindestlohn

Anfang des Jahres erst hat die rot-rote Landesregierung Brandenburg einen Mindestlohn von 8 Euro bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eingeführt. Nun gibt es einen schwerwiegenden Verstoß: Laut Presseberichten soll der Mindestlohn nicht für Briefdienste gelten; die Zeitungsverlage hatten gegen die Lohnuntergrenze interveniert.

„Es war ein langer Weg, den Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durchzusetzen“, erklärte Doro Zinke, die DGB-Bezirksvorsitzende Berlin-Brandenburg. „Wir können keinesfalls hinnehmen, dass nun in einem Bereich eine Ausnahme festgelegt wird.“ Die Landesregierung solle umgehend Stellung zu dieser empörenden Vereinbarung beziehen.

Doro Zinke: „Die Koalition hat mit der Mindestlohnregelung im Vergabegesetz ein deutliches Signal gegen Lohndumping gesetzt. Wenn diese Regelung nun unterlaufen wird, stellt die Landesregierung ihre eigene Glaubwürdigkeit massiv in Frage.“


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