Der DGB fordert von den Ländern Berlin und Brandenburg die Einführung einer pauschalen Beihilfeleistung für Beamtinnen und Beamte. „Es ist Zeit, die Benachteiligung von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten zu beenden“, sagt die stellvertretende Vorsitzende des DGB-Bezirks Sonja Staack. Sie unterstreicht:
„Beamtinnen und Beamte mit gesetzlicher Krankenversicherung haben die gleiche Unterstützung des Arbeitgebers verdient wie Kolleginnen und Kollegen in anderen Bereichen auch – nämlich eine hälftige Übernahme der Versicherungsbeiträge. Ein solcher Arbeitgeberzuschuss für gesetzlich Versicherte würde nicht nur eine jahrzehntelange Ungleichbehandlung beenden, er ist auch ein wichtiger Baustein für einen attraktiven öffentlichen Dienst. Deshalb sollten die Bundesländer jetzt zügig handeln.“
Denn um den Personalbedarf in den kommenden Jahren zu decken, müsse der öffentliche Dienst auch für Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger attraktiv sein. Diese sind meist gesetzlich krankenversichert, ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt sich für sie häufig nicht. Mit einer Pauschalen Beihilfe würde deshalb auch die Durchlässigkeit zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst verbessert.
Hintergrund:
In Brandenburg wird sich am 21. Juni der Innenausschuss des Landtags mit dem Thema befassen. In einer Landtagsanhörung Ende Mai, zu der auch der DGB eingeladen war, zeigten sich viele Landtagsabgeordnete interessiert am Modell der Pauschalen Beihilfe.
In Berlin hat der DGB in einem Spitzengespräch mit dem Finanzsenator die Forderung nach Einführung einer Pauschalen Beihilfe formuliert. Finanzsenator Dr. Kollatz-Ahnen sagte zu, unter Einbeziehung des DGB hierüber Gespräche zu führen mit dem Ziel, in diesem Jahr zu einem Ergebnis zu kommen.
Bisher profitieren nur Beamtinnen und Beamte mit einer privaten Krankenversicherung von Beihilfezahlungen des Arbeitgebers. Beamtinnen und Beamte, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können dagegen nur in Ausnahmefällen Unterstützung des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Anders als bei anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beteiligt sich der Arbeitgeber nicht an ihren Krankenversicherungskosten. Sie müssen die Versicherungsbeiträge vollständig selbst tragen, das heißt sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberbeitrag bezahlen. Das empfinden viele Kolleginnen und Kollegen als zutiefst ungerecht.
Dass eine Beteiligung des Arbeitgebers an den Krankenversicherungskosten gesetzlich versicherter Beamtinnen und Beamten möglich ist, zeigt Hamburg: Hier wurde Mitte Mai ein Gesetz über die Einführung einer Pauschalen Beihilfe beschlossen, welches zum 1. August in Kraft tritt. Für Beschäftigte mit gesetzlicher Krankenversicherung stellt dies eine große Erleichterung dar. Gleichzeitig wird neuen Beamtinnen und Beamten eine wirkliche Wahlmöglichkeit zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung eröffnet.
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