Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 58/18 - 21.09.2018
Sexuelle Selbstbestimmung

Sonja Staack (DGB) fordert ersatzlose Streichung des § 219 a

Paragraf 219 a des Strafgesetzbuches (StGB) stellt die „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ unter Strafe. Dieser Paragraf muss ersatzlos gestrichen werden, fordert Sonja Staack, stellvertretende Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg.

Anlässlich des Aktionstags für sexuelle Selbstbestimmung am 22. September in Berlin erklärt Staack:
„Frauen brauchen freien Zugang zu sachlichen Informationen. Die jetzige Rechtslage schränkt de facto das Recht auf freie Arztwahl ein und behindert eine informierte Entscheidung. Sie hilft auch radikalen Abtreibungsgegnern, Ärztinnen und Ärzte zu kriminalisieren. Die Vorstellung, dass Frauen sich für eine Abtreibung entscheiden, weil die Werbung ein gutes Angebot verspricht, ist zynisch und abwegig. Der Paragraf und seine Fürsprecher vermitteln ein haarsträubendes Frauenbild.

Der Paragraf 219 a StGB erschwert schwangeren Frauen in einer Notlage den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs. Anpreisende, irreführende Werbung ist sowieso im Berufsrecht der Ärztinnen und Ärzte verboten.“

Der DGB-Bundeskongress hat Mitte Mai 2018 einhellig die Aufhebung des § 219 a gefordert. Bei dem Aktionstag des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung am Samstag wird auch die stellvertretende DGB-Bundesvorsitzende Elke Hannack sprechen.

Informationen zum Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung in Berlin stehen auf der Website des Bündnisses: https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de


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